Gas- und Ölheizungen sind weiter erlaubt
Sanierung im Rahmen des neuen Gebäudeenergiegesetz
Anfang 2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten, das sich vor allem auf die Wahl des Heizungssystems auswirkt. Nach wie vor sind viele Eigenheimbesitzer unsicher, ob und wie sie ihre alte Öl- oder Gasheizung weiterbetreiben können. Die Antwort ist einfach: Die alte Heizung darf in Betrieb bleiben, wenn sie jünger als 30 Jahre ist und funktioniert. Bei einem Defekt kann sie repariert werden. Erst wenn dies nicht mehr möglich ist und die alte Heizung ausgetauscht wird, kommt das GEG zum Tragen: Das neue System muss dann zu 65 % erneuerbare Energien nutzen. Wer sein Eigenheim energetisch saniert und dabei die alte Heizung austauscht, kann sich noch bis maximal 2028 ein Heizsystem auf Basis fossiler Brennstoffe installieren lassen. Und auch danach wird das unter Auflagen möglich sein. Anders als bisweilen in der öffentlichen Diskussion dargestellt, werden Heizsysteme auf Basis von Heizöl und Gas nicht grundsätzlich verboten. Bei reinen Gas- oder Öl-Brennwert-Heizungen lässt sich der geforderte Anteil von 65 % erneuerbarer Energie durch Beimischungen erreichen – von Bio-Öl, Biogas oder Wasserstoff. Allerdings ist die mögliche Betriebsdauer der Brennwertsysteme auf Basis fossiler Brennstoffe begrenzt. Nach dem 31.12.2044 müssen sie stillgelegt werden. Bei neuen Heizungen sollte deswegen darauf geachtet werden, dass sich das System umschalten lässt. Das gilt insbesondere für Erdgas-Heizungen, die für den Betrieb mit Wasserstoff vorbereitet sein sollten, um später nicht zwangsabgeschaltet zu werden. Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie umfassend über die Möglichkeiten zur Erneuerung Ihrer Heizungsanlage.